Stiftungszweck

Der Stiftungszweck ist in §2 unserer Satzung verankert:

  • Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie des Tierschutzes im Sinne der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für diese gemeinnützigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.
  • Der Stiftungszweck wird insbesondere auch durch folgende Maßnahmen verwirklicht: (a) Entwicklung und Durchführung eigener Projekte, (b) Förderung von anderen Einrichtungen im Tätigkeitsbereich der Stiftung in Trägerschaft einer steuerbegünstigten Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts, (c) Vergabe von Stipendien und Preisen zur Förderung des Stiftungszwecks.
  • Das Nähere kann in einer Förderrichtlinie des Stiftungsvorstands geregelt werden, die der Stiftungsaufsichtsbehörde in der jeweils aktuellen Fassung vorzulegen ist.
  • Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, soweit diese Stellen mit den Mitteln den Stiftungszweck nach dieser Satzung fördern.
  • Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.